Erhöhung des Sparerfreibetrags ab 2023

Wenn Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank/Ihrem Finanzinstitut hinterlegen, wird keine Abgeltungssteuer ans Finanzamt abgeführt, solange Ihre Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus z.B. Fondsverkäufen unterhalb des freigestellten Betrags liegen.

Bislang lag der maximale Betrag, der auf diese Weise freigestellt werden konnte, bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Eheleute können getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen.

Ab 2023 steht jeder Person für alle Kapitaleinkünfte eines Jahres ein Freibetrag von 1.000 Euro {Eheleuten dementsprechend 2.000 Euro}zu. Bestehende Freibeträge werden Anfang 2023 automatisch um 24,844 Prozent erhöht.

Haben Sie also zum Beispiel bisher nur einen Freistellungsauftrag über 400 Euro bei Ihrer Bank gestellt, wird dieser automatisch auf 499,38 Euro erhöht. Das gilt entsprechend auch bei mehreren Freistellungsaufträgen. Jeder einzelne wird um 24,844 Prozent angehoben.

Bitte beachten Sie, dass wir uns hier nur auf die von uns empfohlenen Partnerbanken beziehen. Ob die Anhebung bei Ihrer Hausbank auch so geschieht, können wir leider nicht sagen.

Wir empfehlen Ihnen, diese Änderung zum Anlass zu nehmen, Ihre Freistellungsaufträge einmal zu überprüfen. Die Erhöhung der Freigrenze ist vielleicht ein guter Anlass, Ihre einzelnen Freistellungsaufträge gegebenenfalls anzupassen. Das macht vor allem Sinn, wenn in einem Freistellungsauftrag noch viel Luft nach oben ist, in einem anderen aber die Grenze möglicherweise bald überschritten wird. 

Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema zur Seite.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Ihr Stansch-Team

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