Investmentfonds sind konkurssicher

Die Pleite der Lehman Brothers Bank und die damit einhergehende Finanzkrise 2008 haben viele Anleger  noch im Hinterkopf. Hat sich damals doch gezeigt, dass auch Großbanken in die Insolvenz rutschen können. Die Einlagensicherung der Banken und der Status als Sondervermögen von Wertpapieren und Investmentfonds sollen dafür sorgen, dass das Ersparte abgesichert ist. Heute wollen wir an dieser Stelle einmal die Begriffe erklären und aufzeigen, worin sich Einlagensicherung und Sondervermögen voneinander unterscheiden.

 

Einlagensicherung

Grundsätzlich gilt: Geht eine Bank innerhalb der Europäischen Union (EU) pleite, sind Kontoguthaben einschließlich Festgeld und Spareinlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel von Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro.

Die garantierte Summe kann sich auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn durch besondere Lebensumstände viel Geld auf dem Konto liegt – etwa beim Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie, bei Scheidung, Renteneintritt, Kündigung oder Invalidität. Der erhöhte Schutzumfang gilt aber nur für sechs Monate.

Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter www.bafin.de

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung haben viele Institute (private und öffentliche Banken) freiwillige Regelungen zur Sicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften getroffen, die eine Absicherung der Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus anstreben. Es gibt bei den freiwilligen Einlagensicherungs-einrichtungen jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung und sie unterliegen auch nicht der Aufsicht der BaFin.

 

Sondervermögen

Was aber passiert im Falle einer Insolvenz mit dem Geld, das in Investmentfonds angelegt ist? Hier greift die Einlagensicherung zwar nicht. Das heißt aber keineswegs, dass das Vermögen nicht geschützt ist. Im Gegenteil: Sowohl bei der Insolvenz der Fondsgesellschaft als auch bei einer Bankenpleite ist das in Wertpapiere angelegte Geld nicht betroffen. Denn bei Investmentfonds handelt es sich um sogenanntes Sondervermögen. Das bedeutet, dass die Gelder zum einen nicht von der Fondsgesellschaft selbst verwahrt werden dürfen, sondern eine unabhängige Verwahrstelle – z.B. eine Depotbank – diese Aufgabe übernehmen muss. Und zum anderen muss auch die Depotbank diese Einlagen getrennt von ihrem eigenen Vermögen aufbewahren. So wird verhindert, dass Anlegervermögen bei einer Pleite mit in die Insolvenzmasse fällt und daraus Forderungen von Gläubigern bedient werden.

 

Fazit

Wer mehr als 100.000 Euro als Sicht-, Termin- oder Spareinlagen hat, sollte sein Erspartes auf mehrere Banken verteilen, um das Risiko zu reduzieren und die gesetzliche Einlagensicherung auch über die Summe von 100.000 Euro hinaus nutzen zu können, da die Sicherung pro Anleger und Bank greift. Bitte beachten Sie aber auch, dass der Einlagensicherungsfonds kleiner ist, als die Bilanzsumme der Deutschen Bank. Ob er im „worst case“ wirklich einen Rettungsschirm bilden kann, muss zumindest kritisch hinterfragt werden.

Bei Vermögen, das in Investmentfonds investiert ist, ist eine solche Streuung auf mehrere Depotbanken hingegen nicht erforderlich, da die bei der Bank verwahrten Investmentanteile einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen und den Status als Sondervermögen besitzen. Damit sind die Investmentanteile des Kunden nicht Eigentum der depotführenden Stelle und im Fall einer Bankeninsolvenz nicht Teil der Insolvenzmasse.

 

Das könnte Sie auch interessieren

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Homepage!

Liebe Leserinnen und Leser unseres Newsblogs, die Welt entwickelt sich rasant weiter – so verändern...

3% Zinsen p.a. auf Tagesgeld bei der FNZ Bank für 3 Monate

Das Tagesgeldkonto ist eine bekannte Möglichkeit, Geld sicher anzulegen und gleichzeitig von Zinsen zu profitieren....

Wir feiern mal wieder ein 25jähriges Firmenjubiläum – Sascha Möhle ist seit 25 Jahren Teil des Stansch-Teams

Lieber Sascha, fast Dein halbes Leben, seit dem 01. November 1999, bist Du ein Teil...

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wertvolle Informationen.

*Pflichtfeld