Die anhaltende Nullzinspolitik macht viele Bundesbürger, die für sich und ihre Familie finanziell vorsorgen wollen ratlos. Wo sind die Alternativen? Das Sparen mit Investmentfonds bietet viele Vorteil: Auch kleine Geldbeträge können breit gestreut in Aktien, Immobilien und Anleihen {auch als Renten bezeichnet} investiert werden. Die Streuung mindert Verlustrisiken und eröffnet langfristig gute Renditechancen.
Doch was geschieht, wenn eine Fondsgesellschaft oder die Depotbank insolvent werden sollte? Bankguthaben sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Person geschützt. Bei den privaten Banken greift darüber hinaus der Einlagensicherungsfonds. Aber welchen Schutz haben Fondssparer?
Die Einlagensicherung fürs Sparbuch oder das Tagesgeld sollte nicht verwechselt werden mit dem Sondervermögen-Status beim Fondssparen. Der Grund: Das Geld eines Investmentfonds gilt nach deutschem Recht als Sondervermögen, geregelt im Investmentgesetz {InvG}. Das bedeutet: Sowohl bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft als auch bei einer Insolvenz der Depotbank ist das Vermögen unantastbar. Eine Depotbank verwahrt lediglich die Fondsanteile, ist aber vom Sondervermögen eines Fonds vollkommen getrennt.
Sollte ein Bank-Konzern zerschlagen werden und mit ihm eine dazugehörige Fondsgesellschaft, wäre das Sondermögen eines Fonds ebenfalls außen vor. Somit sind die Fondssparer besser geschützt als etwa der Tages- oder Festgeld-Anleger, denn eine Begrenzung auf 100.000 Euro je Sparer gibt es nicht.
Die anhaltende Sparerschutz-Debatte ist ein guter Anlass, über Fondsinvestments nachzudenken. Nicht nur der unbegrenzte Schutz als Sondervermögen ist ein Vorteil, auch die besseren Renditechancen sollten berücksichtigt werden. Bei Sparbüchern und Tages bzw. Festgeldern machen die Anleger nach Abzug der Inflation bereits Verlust!
Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Ihr Stansch-Team!