Millionen von Rentnern in Deutschland erhalten ab Juli deutlich mehr Geld. Leider ist vielen von ihnen nicht bekannt, dass diese Rentenerhöhung zu 100% steuerpflichtig ist.
Durch die Rentenerhöhung erhalten Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland durchschnittlich 46 Euro mehr Rente im Monat – in den ostdeutschen Bundesländern ist es sogar ein Plus von 54 Euro. Jedoch: zehntausende von Rentnern werden – ausgelöst durch diese Rentenerhöhung – überhaupt erst steuerpflichtig! Bereits 2015 mussten 5,8 der insgesamt 21,2 Millionen Rentner Steuern zahlen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Zahl durch die Erhöhung im Juli 2019 um ca. 50.000 steigen wird.
Dass es Jahr für Jahr mehr steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner gibt, ist der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2004 geschuldet. Dies sorgt dafür, dass weniger die Rentenbeiträge sondern vielmehr die Renten selbst besteuert werden. 2005 mussten lediglich 50% der Rente versteuert werden; die andere Hälfte war steuerfrei. Seitdem steigt der zu versteuernde Anteil jedes Jahr um 2 Prozent, bis im Jahr 2040 schließlich 100% erreicht sind. Wie bei Arbeitnehmern greift der Fiskus jedoch nicht sofort zu. Auch jeder Rentner verfügt über einen Grundfreibetrag von 9.000 Euro – nur auf den Rest werden Steuern fällig.
Hier einmal zwei Beispiele:
Frau Müller hat ihren Ruhestand 2005 angetreten und damals 16.000 Euro Rente erhalten. Der Freibetrag war bei 50% – 8.000 Euro ihrer Rente waren steuerfrei. Die übrigen 8.000 Euro lagen unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro. Frau Müller musste somit keine Steuern zahlen.
Bei Frau Meier hingegen, die dieses Jahr in Rente geht und ebenfalls 16.000 Euro jährlich erhält, liegt der Freibetrag nur noch bei 22%. Lediglich 3.520 Euro ihrer Rente sind steuerfrei – auf den Rest müssen potentiell Steuern gezahlt werden.
Bei Rentenerhöhungen gilt: da der individuelle Freibetrag eines jeden Rentners zu Beginn der Rente endgültig festgelegt wird, muss alles, was in Form von Rentenerhöhungen im Laufe der Zeit dazukommt, zu 100%
versteuert werden.
Ab Juli 2019 liegt die Rente von Frau Müller, die in Westdeutschland lebt, durch zahlreiche Rentenerhöhungen seit 2005 bei 20.235 Euro. Ihr Freibetrag ändert sich nicht und bleibt bei 8.000 Euro, sodass nun 12.235 Euro ihrer Rente steuerpflichtig sind. Nach Abzug des Grundfreibetrages von 9.000 Euro muss Frau Müller daher auf 3.235 Euro Steuern zahlen.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch gesagt werden, dass die Steuer- und Abgabenlast für die meisten Rentner vergleichsweise gering ausfällt. Rentner zahlen weder in die Renten- noch in die Arbeitslosenversicherung ein und da die Renten deutlich niedriger liegen als die vorherigen Gehälter, ist auch der Steuersatz geringer. Nach Schätzungen des Münchner Ifo-Instituts bleiben Rentnern, die erstmals Steuern zahlen müssen, nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 75 Cent von jedem Euro.
Falls Sie sich darüber ärgern, dass Sie als Rentnerin/Rentner Steuern zahlen müssen: Andere haben noch weniger von der Rentenerhöhung. Bei Ruheständlern, die die Grundsicherung im Alter erhalten, verpufft das Plus komplett, denn für jeden zusätzlichen Euro Rente entfällt ein Euro an Grundsicherung.
Eine Frage bleibt noch offen: Wo kommt das Geld für die Erhöhung eigentlich her? Leider sind das keine guten Nachrichten für die arbeitende Bevölkerung, die mit immer höheren Abgaben leben muss. Nachhaltig erwirtschaftet wurde das Kapital nicht. Im vorherrschenden Niedrigzinsumfeld ist dies für die Rentenkassen {aufgrund der Anlagepolitik} überhaupt nicht möglich. Es gibt halt immer zwei Seiten der Medaille. Je nachdem mit wem man spricht, sorgt das Thema für Freude oder Ärger.
Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Ihr Stansch-Team