Bausparkassen erhalten Rückendeckung vom BGH

Alte Bausparverträge werfen aktuell immer noch 3 oder sogar 4 Prozent Zinsen ab. Für die Bausparkassen sind diese Zinssätze nicht mehr zu erzielen. Der einst festgeschriebene Guthabenzins ist inzwischen zu einer wirtschaftlichen Belastung geworden, denn immer mehr Kunden nutzen aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus ihren Altvertrag als reine Sparanlage. Das Geschäftsmodell funktioniert in der Nullzinsphase nicht mehr. Die Rendite der Branche ist erschreckend gering, viele Institute leben von stillen Reserven.

Daher haben die Bausparkassen massenhaft Kündigungen ausgesprochen, deren Rechtmäßigkeit der BGH jüngst bestätigt hat. Nach Aussage der Karlsruher Richter widerspricht eine Vertragslaufzeit von mehr als zehn Jahren als reine Sparanlage dem Sinn und Zweck des Bausparens. Dieser sei es vielmehr, mit Erlangen der Zuteilungsreife ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Es besteht damit für Bausparer keine Möglichkeit, sich gegen die Kündigung ihrer alten Bausparverträge mit hohen Zinsen zu wehren.

Aus unserer Sicht lohnen sich die allermeisten Bausparverträge überhaupt nicht für die Kunden. Die Darlehenszinsen alter Verträge sind im Vergleich zu aktuellen Finanzierungsangeboten unattraktiv, die Bausparsummen reichen zudem höchstens zur Renovierung. Der Abschluss neuer Verträge sichert zwar günstige Finanzierungskonditionen, dafür verzichten die Kunden in der Ansparphase fast komplett auf eine Guthabenverzinsung.

Sollten auch Sie von einer Kündigung betroffen sein, kommen Sie gern auf uns zu! Wir stellen Ihnen hervorragende Alternativen vor, wie Sie Ihr Kapital sinnvoller anlegen können.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Ihr Stansch-Team

 

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