Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz {EStG} beschlossen, dass Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam sind. Dies hat zur Folge, dass die Depotbanken {wie z.B. Augsburger Aktienbank oder ebase} den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde.
Um die Löschung des Sparer-Freibetrages zum 1. Januar 2016 zu vermeiden, bitten wir Sie, uns Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.
Hauptsächlich betrifft dies Kunden, die ihr Depot bereits seit 2010 oder früher besitzen und in den letzten Jahren keine Änderungen an den Freibeträgen vorgenommen haben.
Rufen Sie uns gern an, damit wir die Prüfung für Sie veranlassen können und zeitnah die benötigten Daten ergänzen können. Zusätzlich werden Sie – falls Ihre Daten noch nicht hinterlegt sind – von den entsprechenden Depotstellen angeschrieben.
Vielen Dank und herzliche Grüße!
Ihr Stansch-Team