Freistellungsauftrag aktualisieren!

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz {EStG} beschlossen, dass Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam sind. Dies hat zur Folge, dass die Depotbanken {wie z.B. Augsburger Aktienbank oder ebase} den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde.

Um die Löschung des Sparer-Freibetrages zum 1. Januar 2016 zu vermeiden, bitten wir Sie, uns Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.

Hauptsächlich betrifft dies Kunden, die ihr Depot bereits seit 2010 oder früher besitzen und in den letzten Jahren keine Änderungen an den Freibeträgen vorgenommen haben.

Rufen Sie uns gern an, damit wir die Prüfung für Sie veranlassen können und zeitnah die benötigten Daten ergänzen können. Zusätzlich werden Sie – falls Ihre Daten noch nicht hinterlegt sind – von den entsprechenden Depotstellen angeschrieben.

 

Vielen Dank und herzliche Grüße!

Ihr Stansch-Team

 

Das könnte Sie auch interessieren

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Homepage!

Liebe Leserinnen und Leser unseres Newsblogs, die Welt entwickelt sich rasant weiter – so verändern...

3% Zinsen p.a. auf Tagesgeld bei der FNZ Bank für 3 Monate

Das Tagesgeldkonto ist eine bekannte Möglichkeit, Geld sicher anzulegen und gleichzeitig von Zinsen zu profitieren....

Wir feiern mal wieder ein 25jähriges Firmenjubiläum – Sascha Möhle ist seit 25 Jahren Teil des Stansch-Teams

Lieber Sascha, fast Dein halbes Leben, seit dem 01. November 1999, bist Du ein Teil...

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wertvolle Informationen.

*Pflichtfeld