Neuregelungen bei {bestehenden} kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen

Vielleicht haben Sie aus der aktuellen Presse erfahren, dass der Gesetzgeber die geplanten Änderungen und Neuregelungen bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen {siehe Blog-Eintrag vom 27.03.2014} endgültig beschlossen hat. Was bedeutet das nun für bestehende Versicherungsverträge sowie für den Abschluss von Neuverträgen?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kunden von bestehenden Versicherungsverträgen nicht mehr an den sogenannten Bewertungsreserven, die sich in der Regel aus Kurssteigerungen festverzinslicher Wertpapiere ergeben, beteiligt werden müssen. Insbesondere dann, wenn Verträge regulär auslaufen und ausgezahlt werden oder aber vorzeitigt gekündigt werden, bedeutet dies eine Benachteiligung der Kunden.

Als Ausgleich sieht der Gesetzgeber vor, dass die Kunden an Überschüssen aus dem sogenannten Risikotopf beteiligt werden. Überschüsse fallen z. B. dann an, wenn der Versicherer vorsichtig kalkuliert hat und weniger versicherte Personen vor Erreichen des regulären Vertragsendes verstorben sind als angenommen.

Inwieweit die Versicherer ihre Kunden an diesen Überschüssen teilhaben lassen, bleibt abzuwarten. Eine generelle Empfehlung, ob es sinnvoll ist, einen bestehenden Vertrag bis zum vereinbarten Vertragsende fortzuführen, eventuell beitragsfrei zu stellen oder aber vorzeitig aufzulösen und den vorhandenen Kapitalstock anderweitig {rentabler} zu investieren, lässt sich nicht geben.

Wir bieten Ihnen eine Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge an {außer Verträge, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geführt werden}, um eine fundierte Entscheidung fällen zu können.

Von einem Neuabschluss einer klassischen deutschen kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung {z. B. für die private Altersvorsorge} raten wir ab! Das erneute Absenken des Garantiezinses auf zukünftig nur noch 1,25 % {statt derzeit 1,75 %} pro Jahr sollte in jedem Fall nicht als Anlass zum Abschluss eines Neuvertrages animieren. Durch stark eingeschränkte Investmentmöglichkeiten der deutschen Versicherer durch den Gesetzgeber und noch immer relativ hohe Abschlussgebühren dürften Neuverträge in Zukunft kaum mehr in der Lage sein, ausreichende Renditen und damit eine auskömmliche Altersversorgung zu gewährleisten – anders sieht es allerdings bei weltweit anlegenden ausländischen Versicherungen aus, die deutlich mehr Anlagemöglichkeiten besitzen als unsere heimischen Institute. Bei Interesse stellen wir Ihnen gern weitere Informationen zur Verfügung.

Auch Investmentfondssparpläne bieten hier das eindeutig renditestärkere, flexiblere und nicht zuletzt deutlich kostengünstigere Investment im Vergleich zu deutschen Lebensversicherungen!

Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie zu diesem Themengebiet weitere Fragen haben – wir helfen Ihnen fair und unabhängig!

Viele Grüße,

Ihr Olav Maentel

 

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