„Prominentenklage“ gegen Bankhaus Sarasin

Aus den Medien ist aktuell zu entnehmen, dass das Bankhaus Sarasin in der Schweiz von „prominenter“ Seite – aufgrund {angeblicher} Falschberatung – auf Schadenersatz verklagt wird. Wir möchten und dürfen diese Anschuldigungen nicht kommentieren. Allerdings unterhalten auch wir bzw. unsere Kunden Depots und Investmentfondsanlagen bei/von der Sarasin-Bank, so dass wir es für angebracht halten, eventuell aufkommende Parallelen im Vorfeld zu entkräften:

Die Kunden, die beim Bankhaus Sarasin in Zürich bzw. Basel Depots oder Konten unterhalten, nutzen das Bankhaus „lediglich“ als Depotstelle und nicht als Vermögensverwalter. Die Bank Sarasin ist eine der renommiertesten Adressen weltweit, und das Zusammenarbeiten mit externen Vermögensverwaltern {wie z.B. der Stansch Vermögensverwaltungs GmbH} gehört seit Jahren zum Kerngeschäft der Bank. Selbst für den Fall, dass der Klage gegen die Bank stattgegeben werden sollte, wird die Schadenersatzforderung die Finanzkraft des Hauses nicht in Frage stellen.

Wir empfehlen vermögensverwaltende Mischfonds u. a. von der Sarasin Bank, die nach Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit verwaltet werden. In diesem Bereich nimmt das Bankhaus eine führende Rolle am Markt ein. Die Anlagestrategien dieser vermögensverwaltenden Mischfonds haben absolut keine Gemeinsamkeiten mit den hochspekulativen Investments, die den Klägern vermeintlich hohe Verluste beschert haben! Des Weiteren müssen Investmentfonds als Sondervermögen geführt werden und sind daher strikt getrennt vom Bankvermögen.

 

Fazit:

Inwieweit das Bankhaus Sarasin tatsächlich Schadenersatz leisten muss, werden die beauftragten Gerichte nach Prüfung der Sachlage klären. Die von uns empfohlenen bzw. angebotenen Dienstleistungen {Depotführung sowie Nachhaltigkeitsinvestmentfonds} haben keine Verbindungen zu den beklagten Anlagestrategien. Sie wurden von uns – wie jede Empfehlung – im Vorfeld sorgfältig ausgewählt und als absolut unbedenklich eingeschätzt. Kunden, die über die Stansch Vermögensverwaltungs GmbH ein Depot bei der Bank Sarasin unterhalten und/oder Anteile an vermögensverwaltenden Nachhaltigkeitsfonds {z. B. Sarasin-FairInvest-Universal-Fonds, Sarasin Sustainable Portfolio – Balanced Fund etc.} besitzen, brauchen sich demnach keine Sorgen zu machen!

 

Zudem sollte auch für diesen Fall gelten: So lange das Verfahren gerichtlich noch nicht entschieden ist, gilt der/die Beklagte als unschuldig…!

Herzlichst,

Ihr Olav Maentel

 

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